Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Verträge über SEO, Google Ads, KI-SEO, Websites und Google Business Profil. Stand: 18. August 2026.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Havendrops UG (haftungsbeschränkt), Klappenstraße 32, 23554 Lübeck, handelnd unter der Marke Lunarspark (im Folgenden „Auftragnehmer"), und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber").
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie gelten, soweit nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt. Die Annahme in Textform, etwa per E-Mail, genügt.
(3) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Angaben auf der Website des Auftragnehmers, in Präsentationen oder in Gesprächen dienen der Beschreibung und sind keine Zusicherung von Eigenschaften.
§ 3 Leistungen und Leistungsänderungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Sichtbarkeit in KI-gestützten Suchsystemen, Websites sowie Betreuung von Google-Unternehmensprofilen. Ob eine Leistung als Dienst- oder Werkvertrag geschuldet ist, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
(2) Laufende Betreuungsleistungen sind Dienstleistungen. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung Dritte einsetzen. Er bleibt Vertragspartner und haftet für die Auswahl der Dritten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Führt eine gewünschte Änderung zu Mehraufwand, teilt der Auftragnehmer die Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan vor der Umsetzung mit.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit, insbesondere Zugriff auf Website, Analyse- und Werbekonten sowie das Google-Unternehmensprofil.
(2) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und beantwortet Rückfragen sowie Abstimmungen innerhalb angemessener Frist.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Logos und sonstige Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.
(4) Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Entstehen dadurch Mehraufwände, kann der Auftragnehmer diese nach Aufwand berechnen.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet. Projektleistungen rechnet der Auftragnehmer nach der Abnahme ab. Bei Projekten mit größerem Umfang kann stattdessen eine Aufteilung in Teilzahlungen vereinbart werden, etwa je eine Hälfte bei Auftragserteilung und nach Abnahme. Welche Abrechnung gilt, hält der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten im Angebot fest.
(3) Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, kann der Auftragnehmer die weitere Leistungserbringung nach vorheriger Ankündigung in Textform zurückstellen, bis die offenen Beträge beglichen sind. Gesetzliche Ansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.
(5) Eine Anpassung laufender Vergütungen kündigt der Auftragnehmer mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden zum Zeitpunkt der Anpassung kündigen.
(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Fremdleistungen, Mediabudgets und Drittkosten
(1) Kosten für Werbebudgets, insbesondere Klickkosten bei Google Ads, trägt der Auftraggeber und zahlt sie direkt an den jeweiligen Anbieter, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Betreuungsvergütung des Auftragnehmers ist davon unabhängig.
(2) Kosten für Hosting, Domains, Lizenzen, Bildmaterial oder sonstige Leistungen Dritter trägt der Auftraggeber, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
(3) Die Anbieter von Werbeplattformen und Suchdiensten legen ihre Regeln, Preise und Darstellungsformen selbst fest und ändern sie laufend. Der Auftragnehmer hat darauf keinen Einfluss.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufende Verträge beginnen mit dem im Angebot genannten Datum und laufen auf unbestimmte Zeit, sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart ist.
(2) Beide Seiten können mit der im Angebot vereinbarten Frist kündigen. Die Frist richtet sich nach dem Umfang der Betreuung und beträgt zwischen einem und drei Monaten zum Monatsende; sie wird im Angebot ausdrücklich genannt. Ist dort keine Frist genannt, gilt ein Monat zum Monatsende.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist oder wenn er Inhalte verlangt, die gegen Recht oder gegen die Richtlinien der beteiligten Plattformen verstoßen.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Nach Vertragsende überträgt der Auftragnehmer auf Wunsch die von ihm verwalteten Zugänge und Konten an den Auftraggeber und entfernt seine eigenen Berechtigungen. Konten, die auf den Auftraggeber lauten, bleiben bei ihm.
§ 8 Termine, Fristen und Abnahme
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Bei Werkleistungen, insbesondere bei Websites, teilt der Auftragnehmer die Fertigstellung mit. Der Auftraggeber prüft das Ergebnis innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel in Textform.
(3) Nimmt der Auftraggeber das Werk in Betrieb oder äußert er sich nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2, gilt das Werk als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen, zeitlich und räumlich unbeschränkt, mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung dürfen die Arbeitsergebnisse nur widerruflich genutzt werden.
(3) An Entwürfen, Konzepten und Zwischenständen, die nicht Vertragsgegenstand geworden sind, verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer.
(4) An eingesetzten Werkzeugen, Bibliotheken, Vorlagen und wiederverwendbaren Bausteinen behält der Auftragnehmer seine Rechte. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
(5) Für Materialien Dritter, etwa Bilder oder Schriften, gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Der Auftragnehmer weist auf Beschränkungen hin, soweit sie ihm bekannt sind.
§ 10 Kein Erfolgsversprechen
(1) Platzierungen in Suchergebnissen, Nennungen in KI-gestützten Antworten, Reichweiten, Klickpreise und daraus folgende Anfragen oder Umsätze hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Dazu gehören insbesondere die Algorithmen und Richtlinien der Anbieter, das Verhalten von Wettbewerbern und das Nutzerverhalten.
(2) Der Auftragnehmer schuldet daher keine bestimmten Platzierungen, Sichtbarkeitswerte oder wirtschaftlichen Ergebnisse und gibt hierzu keine Garantien ab. Zusagen zu konkreten Ergebnissen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(3) Maßnahmen der Anbieter, etwa Änderungen an Algorithmen, Ablehnung von Anzeigen oder Sperrung von Konten oder Profilen, stellen keinen Mangel der Leistung des Auftragnehmers dar, soweit er sie nicht zu vertreten hat.
§ 11 Mängel
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer beseitigt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung.
(2) Kein Mangel liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung auf Änderungen beruht, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte an den Arbeitsergebnissen vorgenommen haben, oder auf Fremdsoftware, die der Auftragnehmer nicht bereitgestellt hat.
(3) Bei laufenden Dienstleistungen zeigt der Auftraggeber Beanstandungen zeitnah in Textform an, damit sie in die weitere Arbeit einfließen können.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie soweit er eine Garantie übernommen hat. Ebenso bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber bleibt für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet für Datenverlust nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Seiten beachten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Informationen zur Verarbeitung von Daten auf dieser Website stehen in der Datenschutzerklärung.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf den Systemen des Auftraggebers, insbesondere für Einwilligungen, Hinweise und Einstellungen von Analyse- und Werbewerkzeugen, bleibt der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer unterstützt ihn dabei im Rahmen des Auftrags.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und die als vertraulich bezeichnet oder erkennbar vertraulich sind, vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrags.
(2) Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort, solange die Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass eine Seite dies zu vertreten hat.
(3) Zugangsdaten werden nur an die jeweils zuständigen Personen weitergegeben und nach Vertragsende auf Wunsch gelöscht.
§ 15 Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber mit Namen, Logo und einer Beschreibung der Zusammenarbeit als Referenz nennen, wenn der Auftraggeber vorher in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden; der Auftragnehmer entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Lübeck, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Kontakt und Fassung
Havendrops UG (haftungsbeschränkt)
Klappenstraße 32
23554 Lübeck
E-Mail: [email protected]
Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRB 22273 HL
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE351241922
Fassung vom 18. August 2026.
